Covid-19 Antigen-Schnelltestung
Bitte beachten Sie:
Nur asymptomatische Personen haben einen Anspruch auf eine Bürgertestung nach Testverordnung (§4a)
(d.h. keine Corona-typischen Krankheitszeichen wie Halsschmerzen, Schnupfen, Husten, Fieber, Atemnot, sonstige Erkältungssymptome oder Durchfall, Erbrechen,...)! Falls diese Symptome auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117).
Folgende Personen haben weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Test:
-Nur unter Vorlage eines Nachweises möglich-
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FESTGESTELLTE KONTAKTPERSON GEMÄSS §2 TESTV (Wenn durch behandelnden Arzt oder Einrichtungen des Gesundheitsdienstes festgestellt und bescheinigt)
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PERSONEN NACH AUFTRETEN VON INFEKTIONEN IN EINRICHTUNGEN NACH (§3 ABS 1.+2. TESTV)
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VERHINDERUNG VERBREITUNG CORONAVIRUS IM ÖFFENTL. GESUNDHEITSDIENST (§4 ABS 2 NR 1-6)
BÜRGERTESTS (§ 4a TestV) MIT NACHFOLGENDER BEGRÜNDUNG:
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BESUCHER UND PATIENTEN VON VORSORGE- ODER REHAEINRICHTUNGEN (Z.B.: KRANKENHAUS, PFLEGEHEIM,...) (Besucher*in, Behandelt*er oder Bewohner*in gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 TestV, ggf. schriftliche Bestätigung (§ 4a Abs. 1 Nr. 5 TestV))
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LEISTUNGSBERECHTIGTE, DIE IM RAHMEN EINES PERSÖNLICHEN BUDGETS NACH § 29 PERSONEN BESCHÄFTIGEN (Leistungsberechtigter nach § 29 SBG IX, die*der Person(en) im Rahmen des persönlichen Budgets beschäftigt, sowie die beschäftigte Person im Rahmen des persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX (§ 4a Abs. 1 Nr. 8 TestV))
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PFLEGEPERSONEN IM SINNE DES § 19 SATZ 1 DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH (Pflegepersonen im Sinne des § 19 SGB XI, die Pflegebedürftige nicht erwerbsmäßig in ihrer häuslichen Umgebung pflegen (§ 4a Abs. 1 Nr. 9 TestV))
Eine Testung ohne einen der oben genannten Gründe der Testverordnung ist zukünftig selbst zu begleichen.
Weiterhin gilt:
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Personen ohne gültigen amtlichen Lichtbildausweis können nach § 6 Abs. 3 Satz 4a TestV nicht getestet werden. Bei Minderjährigen sowohl dessen Lichtbildausweis, als auch der des gesetzlichen Vertreters.
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Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters getestet werden. Geben Sie diesen bitte bei der Anmeldung als Kontaktperson an.
Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie rechtzeitig zu stornieren (Link in Bestätigungsmail).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: https://www.stgeorg-apotheke-assling.de
Für Rückfragen stehen wir gerne per E-Mail an gh-apo.posch@t-online.de oder telefonisch unter 08092/9193 zur Verfügung.
Um einen Termin zu vereinbaren, nutzen Sie bitte den folgenden Link: